
Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen empfehlen wir das auch!.
Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen. Die bisherigen besonderen Hygienevorgaben für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten sind nicht mehr verpflichtend.
Zur Ergänzung hier noch einmal die Tabelle mit den Quarantäneregeln:
1. Zeitpunkt |
2. Zeitpunkt |
3. Zeitpunkt |
Dauer des Status „Quarantänebefreite Person“ |
Impfung |
Impfung |
Impfung |
Unbeschränkt ab der letzten Impfung |
Impfung |
Impfung |
———————– |
90 Tage ab der zweiten Impfung |
Positiver Antikörpertest |
Impfung |
Impfung |
Unbeschränkt ab der letzten Impfung |
Positiver Antikörpertest |
Impfung |
———————– |
90 Tage ab der zweiten Impfung |
Positiver Erregernachweis |
———————– |
———————– |
Ab 28 -90 Tage nach der Probeentnahme
|
Positiver PCRTest |
Impfung |
———————– |
90 Tage ab der zweiten Impfung |
Impfung |
Positiver PCRTest |
———————– |
Ab 28 -90 Tage nach der Probeentnahme |
Impfung |
Positiver PCRTest |
Impfung |
Unbeschränkt ab der letzten Impfung |
Positiver PCRTest |
Impfung |
Impfung |
Unbeschränkt ab der letzten Impfung |
Impfung |
Impfung |
Positiver PCRTest |
Ab 28 Tage nach der Probeentnahme – Unbeschränkt |
Es wird empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften weiterhin konsequent zu beachten. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.