Heidelberger Straße 39
74821 Mosbach
Sollte Ihr Kind einmal krank sein und nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir Sie, dies der Schule morgens per App (DieSchulApp), per Mail oder telefonisch über den Anrufbeantworter (0 62 61 – 97 24 24) mitzuteilen. Bitte nennen Sie bei Ihrem Anruf den Vor- und Nachnamen des Kindes, die Klasse sowie die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer.
Spätestens am dritten Tag ist zusätzlich in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen (Heilkur, Lehrgang oder Wettbewerb, wichtiger persönlicher Grund) und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers/der volljährigen Schülerin möglich.
Zuständig für die Entscheidung sind Klassenlehrer/in oder Tutor/in bei bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen, sonst die Schulleitung. Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachgeholt wird.