Dem Elternbeirat obliegt es gemäß §54 Schulgesetz u.a., das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, über Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und sie der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt.
Aufgaben des Elternbeirats sind insbesondere:
Der Elternbeirat vertritt alle Eltern und ist das Gremium, das deren Interessen gegenüber der Schulleitung vertritt und mit der Schule zusammenarbeitet, zum Wohle aller Schüler.