1.1. Unterrichtsbeginn
Ab 7:35 Uhr können die Schüler/innen in ihre Klassenräume gehen. Vorher stehen die Aufenthaltsräume offen. Das Erdgeschoss wird ab 7:10 Uhr durch eine Lehrkraft beaufsichtigt.
Nach dem Gong zu Beginn der Unterrichtsstunden erwarten die Schüler/innen ihre Lehrkraft im Klassenzimmer auf ihren Plätzen, um möglichst rasch und konzentriert den Unterricht beginnen zu können.
Ist fünf Minuten nach dem Gong noch keine Lehrkraft in der Klasse, so meldet dies ein(e) Klassensprecher(in) im Lehrerzimmer bzw. im Sekretariat.
1.2. Kleine Pause und zweite große Pause
Während dieser Pausen bleiben die Schüler/innen in ihrem jeweiligen Unterrichtsbereich.
1.3. Erste große Pause
Zu Beginn der ersten großen Pause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler bis zur Kursstufe zur aktiven Erholung umgehend auf den Schulhof oder in die Neue bzw. Alte Aula. Der Aufenthalt in den Klassenräumen ist nur den Klassenordnern gestattet, die auf die sich dort befindenden Schulsachen Acht geben. Bis auf das Abstellen der Schulsachen zu Beginn der Pause ist der Aufenthalt in den Gängen und in den Klassenzimmern untersagt. Das Herumtollen auf den Gängen ist ebenfalls verboten.
1.4. Sauberkeit
Papier und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Beseitigt auch mal Abfall, den ihr nicht selbst weggeworfen habt (aktives soziales Verhalten).
1.5. Kleidung
In der Schule ist eine angemessene Kleidung zu tragen.
1.6. Einschränkungen
1.6.1.
Bewegungsspiele sind im Schulhaus nur unter Aufsicht einer Lehrkraft erlaubt (Unfallgefahr!).
1.6.2.
Da Schneeballwerfen sehr gefährlich sein kann, muss es unterbleiben.
1.6.3.
Niemand darf sich auf den Fensterbrettern aufhalten, damit Unfälle und Beschädigungen vermieden werden.
1.6.4.
Kaugummikauen ist im Schulgebäude nicht gestattet.
1.6.5.
Im Schulbereich darf kein Alkohol getrunken werden (Ausnahme: Schulfeiern nach besonderer Regelung).
1.6.6. Landesnichtraucherschutzgesetz vom 1.8.2007:
(1) In Schulgebäuden und auf Schulgeländen sowie bei Schulveranstaltungen ist das Rauchen untersagt.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung für volljährige Schüler ab Klasse 11 sowie für dort tätige Lehrkräfte Raucherzonen außerhalb von Schulgebäuden im Außenbereich des Schulgeländes jeweils für ein Schuljahr zulassen, wenn und soweit die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden.
1.6.7.
Der Gebrauch elektronischer Kommunikations- und Unterhaltungsmedien (insbesondere Smartphone, Tablet, Laptop) ist während des Unterrichts nicht gestattet. Ausnahmen regelt die unterrichtende Lehrkraft. Sofern eigene Geräte mitgeführt werden, sind diese ausgeschaltet aufzubewahren. Ihr Mitführen während Klassenarbeiten oder Prüfungen gilt als Täuschungshandlung. Während der großen Pausen und in der unterrichtsfreien Zeit ist die Medienbenutzung (s.o.) nur im Pausenhof gestattet. Bild- oder Tonaufzeichnungen unterliegen den rechtlichen Bestimmungen und dürfen ohne Einwilligung der Betroffenen nicht angefertigt oder gar ins Internet gestellt werden, da dies einen Straftatbestand erfüllt. Schüler und Schülerinnen der Kursstufe dürfen ihre Kommunikations- und Unterhaltungsmedien in den Hohlstunden in der Neuen Aula und in durch die Schulleitung zugewiesenen Räumen benutzen.
1.6.8.
Gefährliche schulfremde Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden.
1.6.9.
Essen und Trinken ist nur in den Pausen gestattet, außer bei besonderen Anlässen.
1.6.10.
Insbesondere an Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt.
1.7. Verlassen des Schulgebäudes und des Schulbereichs
1.7.1.
In Frei- oder Zwischenstunden begeben sich die Schüler/innen in die Aufenthaltsräume, sofern sie nicht in ihren Klassenzimmern beaufsichtigt werden, und verhalten sich ruhig, damit kein Unterricht gestört wird.
1.7.2.
Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht verlassen werden. In Freistunden und der Mensapause darf der Schüler/ die Schülerin das Schulgelände mit mitgeführter Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlassen. Wer das Schulgelände (vgl. 2.3.2.) unerlaubt verlässt, verliert seinen Versicherungsschutz und muss mit einer Schulstrafe rechnen, da er sich der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsicht seitens der Schule vorsätzlich entzieht.